Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten der Behandlung entsprechend den vereinbarten Tarifen. Auch durch die sog. Beihilfe (Beamte und Post) und Heilfürsorge ist eine Übernahme der Kosten möglich.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten einer naturheilkundlichen Behandlung nur in Einzelfällen erstattet.
Es besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten die Möglichkeit, die Kosten einer heilpraktischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Die voraussichtlichen Kosten der Behandlung werde ich bei dem ersten Termin in der Praxis erläutern und mit Ihnen abstimmen.
 
 
„Der Mensch ist mehr
als die Summe seiner
Teile, und er ist Teil eines
größeren Ganzen.

Wir leben in Abfolgen
und Abschnitten,
in Teilen und Teilchen.
Gleichzeitig ruht im
Innern des Menschen
Die Seele des Ganzen.“
Ralph Waldo Emerson